AVGS Form

    Stellen Sie hier bequem und einfach einen Online-Antrag für Ihren Vermittlungsgutschein:

    1. Füllen Sie das untenstehende Formular aus, um automatisch eine Vorlage (PDF) zu erstellen.
    2. Wählen Sie eine der folgenden Optionen:
      • Speichern und drucken Sie das PDF und senden Sie es per Post an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur.
      • Speichern als PDF, anschließend direkt per E-Mail an Ihr Jobcenter oder die Bundesagentur senden – ohne Portogebühren und Drucken.
    3. Einige Tage nach dem Versand erhalten Sie Ihren Vermittlungsgutschein.
    4. Sobald Sie den Vermittlungsgutschein erhalten haben, schicken Sie uns eine Kopie (per Mail möglich) davon.
    5. Im nächsten Schritt übersenden wir Ihnen den Vermittlungsvertrag.
    6. Unsere Zusammenarbeit beginnt.

    Voraussetzungen für einen Vermittlungsgutschein

    Ein Vermittlungsgutschein kann von verschiedenen Personengruppen beantragt werden. Die Voraussetzungen variieren je nach individueller Situation. Hier sind die möglichen Anspruchsgruppen und Bedingungen:

    • Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Personen, die aktuell Arbeitslosengeld erhalten, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
    • Arbeitsuchende ohne Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) oder Bürgergeld (ehemals ALG II): Auch ohne laufende finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter besteht die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu erhalten.
    • Beschäftigte in befristeten oder gekündigten Arbeitsverhältnissen: Arbeitnehmer, deren Beschäftigung befristet is toder die eine Kündigung erhalten haben, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.
    • Absolventen von Hochschulen oder Berufsausbildungen: Studierende und Auszubildende, die kurz vor ihrem Abschluss stehen oder diesen gerade abgeschlossen haben, können einen Vermittlungsgutschein beantragen.
    • Personen, die aus der Elternzeit zurückkehren: Eltern, die nach der Elternzeit wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, haben die Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein zu nutzen.
    • Personen, die die Pflege von Angehörigen beenden: Wer sich nach der Pflege von Eltern oder Familienangehörigen wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen möchte, kann einen Vermittlungsgutschein beantragen.
    • Selbstständige auf Jobsuche: Selbstständige, die eine sozialversicherungspflichtige Anstellung anstreben, können ebenfalls von einem Vermittlungsgutschein profitieren.
    • Beschäftigte in Transfer- oder Auffanggesellschaften: Auch Personen, die in Transfer- oder Auffanggesellschaften beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, mit einem Vermittlungsgutschein einen privaten Arbeitsvermittler zu beauftragen.

    Online-Antrag für ein Vermittlungsgutschein (AVGS)

    Daten zu Ihrer zuständigen Behörde

    Ihre Daten

    Was trifft aus Sie zu?

    (Only one thing selectable)

    Ich bin beim Jobcenter gemeldet Beziehe Bürgergeld (früher ALG II oder Hartz IV) Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ff. SGB IIIIch bin arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet Beziehe Arbeitslosengeld 1 seit mindestens 6 Wochen Gesetzliche Grundlage für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §45 Abs. 7 SGB IIIIch bin arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet Beziehe Arbeitslosengeld 1 seit weniger als 6 Wochen Gesetzliche Grundlage für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ff. SGB IIIArbeitsuchend gemeldet Kein Leistungsbezug (Agentur für Arbeit/Jobcenter) Ohne Beschäftigung, Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB IIIMein Arbeitsvertrag wurde gekündigt oder endet in den nächsten 3 Monaten Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet Ohne Leistungsbezug. Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB IIIIch bin derzeit selbstständig Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet Möchte wieder als sozialversicherungspflichtiger Angestellter arbeiten Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB III sowie §20 SGB III (Berufsrückkehrer)Ich bin derzeit in der Pflege meiner Eltern oder Familienangehörigen Arbeitsuchend gemeldet, mit oder ohne Arbeitslosengeldbezug Möchte wieder arbeiten Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB III sowie §20 SGB III (Berufsrückkehrer)Ich bin Hochschul- oder Ausbildungsabsolvent Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet Mein Studium oder meine Ausbildung endet in etwa 3 Monaten Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB IIIIch bin derzeit in Elternzeit Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet, mit oder ohne Arbeitslosengeldbezug Möchte wieder arbeiten Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB III sowie §20 SGB IIIIch bin derzeit in einer Transfergesellschaft Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet Suche eine neue Anstellung Gesetzliche Grundlagen für den Vermittlungsgutschein (AVGS): vgl. §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB III

    Gesetzliche Grundlagen für die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins parallel zur beruflichen Weiterbildung: vgl. §16 Abs. 1 SGB II und/oder §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III i.V.m. §17 SGB III und §136 Abs 1 SGB III